Wo brauchen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Garage?

In Deutschland gelten für den Bau von Garagen unterschiedliche Bestimmungen je nach Bundesland. In einigen Bundesländern ist eine Baugenehmigung für Garagen erforderlich, während in anderen eine solche Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht nötig ist. Die Regelungen hängen oft von der Größe, der Höhe und dem Standort der Garage ab.

Zeichnung vom Planer für Baugenehmigung Garage
Die Baugenehmigung für eine Garage können nur Bauvorlageberechtigte beantragen. (Foto: Daniel McCullough, Unsplash)

Übersicht der Regelungen zur Baugenehmigungspflicht für Garagen in den 16 deutschen Bundesländern

Bundesland Genehmigungsfrei (unter bestimmten Bedingungen) Genehmigungspflicht Aktueller Stand der Bauordnung
Baden-Württemberg Bis zu 50 m² und maximal 3 m Höhe, wenn sie im Bebauungsplan liegt Größere oder abweichende Garagen 01.01.2022
Bayern Bis zu 50 m² und maximal 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 15.03.2022
Berlin Bis zu 30 m² Grundfläche und 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 10.06.2021
Brandenburg Bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 01.07.2022
Bremen Bis zu 30 m² Grundfläche und 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 05.09.2021
Hamburg Bis zu 30 m² Grundfläche und 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 01.12.2020
Hessen Bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 01.05.2022
Mecklenburg-Vorpommern Bis zu 30 m² Grundfläche und 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 01.08.2022
Niedersachsen Bis zu 30 m² Grundfläche und 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 01.04.2021
Nordrhein-Westfalen Bis zu 100 m³ umbauter Raum (ohne Wohngebiete) In Wohngebieten oder größere Garagen 01.07.2021
Rheinland-Pfalz Bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 15.11.2020
Saarland Bis zu 36 m² Grundfläche und 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 01.05.2021
Sachsen Bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 01.02.2022
Sachsen-Anhalt Bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 01.10.2021
Schleswig-Holstein Bis zu 30 m² Grundfläche und 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 01.06.2021
Thüringen Bis zu 40 m² Grundfläche und 3 m Höhe Größere oder abweichende Garagen 01.09.2022

Zusätzliche Hinweise

  • Die angegebenen Werte beziehen sich auf die maximale Grundfläche (m²) und Höhe (m), unter denen eine Genehmigungsfreiheit bestehen kann.
  • Bebauungspläne oder andere regionale Vorschriften können zusätzliche Bedingungen oder Einschränkungen festlegen.
  • Auch wenn eine Genehmigung nicht erforderlich ist, müssen die Vorschriften des Bauordnungsrechts (z. B. Abstandsflächen) eingehalten werden.

Der Fuchs rät: Es ist immer ratsam, vor dem Bau einer Garage bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen, ob eine Genehmigung erforderlich ist, da auch genehmigungsfreie Garagen an bestimmte Vorschriften gebunden sind.