Das Baurecht rund um den Fertiggaragenbau

Bauen ist in Deutschland Ländersache. Daher gibt es bei uns ganze 16 verschiedene Bauordnungen, in denen jedes Bundesland eigenständig das Baurecht regelt. Das bedeutet, dass es nicht unbedeutend sein kann, wo die Fertiggarage gebaut werden wird. Das Bundesland, in dem das Haus und die Garage steht, kann darüber entscheiden, ob z. B. eine Baugenehmigung eingeholt werden muss oder nicht. Oder wie groß eine Garage sein kann, für die keine Baugenehmigung benötigt wird.

Bevor es an die Garagenplanung geht, sollte geprüft werden, ob eine Baugenehmigung notwendig ist.
Bevor es an die Garagenplanung geht, sollte man recherchieren, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. (Foto: Corinne Kutz, Unsplash)

Das Einreichen eines Bauantrags darf nicht von jedem gemacht werden, sondern nur von einem oder einer sog. Bauvorlageberechtigten. Das können unter anderem ArchitektInnen sein oder in manchen Bundesländern auch BauhandwerksmeisterInnen. Und da der behördliche Verwaltungsakt selbstverständlich auch etwas kostet, kann die Frage nach der Baugenehmigung auch bares Geld kosten oder eben sparen helfen.

Baurecht beachten: Wo steht was?

Die Bauordnungen der Länder, in denen geregelt ist, ob eine Bauherrin oder ein Bauherr seine Fertiggarage mit oder ohne Baugenehmigung bauen darf, wird von dem Ministerium veröffentlicht, das das Resort Bauen innehat. Auch das ist von Land zu Land verschieden. Will man seine Bauordnung einsehen, hilft ein Blick auf die Ministeriumswebseiten. Alle Bauordnungen orientieren sich an einer Musterbauordnung (MbO), die der Bund verabschiedet. Daher ist es trotz Förderalismus in der Regel nicht so, dass sich die Bauordnungen grundlegend unterscheiden.

Begriffsklärung

In den meisten Fällen steht im Paragraf 2 der Bauordnung, was genau das Bauordnungsrecht unter einer Garage versteht, d. h. eine Definition des Begriffs. Fertiggaragen sind häufig gar nicht als Gebäude im rechtlichen Sinne definiert, sondern als ein Bauprodukt.

Sind Garagen in Abstandsflächen möglich?

Meist in Paragraf 6 ist vorgeschrieben, ob ein Bauwerk sog. Abstandsflächen auslöst. Das bedeutet, dass um das Gebäude herum Flächen freibleiben müssen und nicht bebaut werden dürfen. Das ist z. B. bei zwei einzelstehenden Wohnhäusern der Fall. Das Wohnhaus auf dem Nachbargrundstück darf nicht zu eng an das anderen herangebaut werden. Untergeordnete Gebäude, wie z. B. Garagen dürfen jedoch, unter bestimmten Auflagen, auch in die freizuhaltende Fläche des Hauptgebäudes gesetzt werden.

Brauche ich eine Baugenehmigung?

In den meisten Bundesländern ist eine Genehmigung für den Bau einer Garage erforderlich. Ausnahmen gibt es meist nur bei kleinen Garagen oder wenn diese nicht als eigenständiges Gebäude geplant sind. In vielen Bundesländern ist in Paragraf 63 der Bauordnung geregelt, ob der Bau eines bestimmten Gebäudes „verfahrensfrei“ ist, d. h. ob man z. B. für die Errichtung einer Garage eine Baugenehmigung benötigt. Ein Blick in die Bauordnung zeigt also, ob man einen Bauantrag stellen muss oder nicht.

Der Fuchs rät: Die genauen Regelungen und Anforderungen je nach Bundesland können variieren. Unter Umständen kann es sogar kommunal geltende Regelungen geben, die beachtet werden müssen. Künftige Garagenbesitzer sollten daher immer Kontakt mit ihrer zuständigen Baubehörde aufnehmen, um sicherzustellen, dass sie alle erforderlichen Genehmigungen und Vorschriften einhalten.

Wo brauchen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Garage?

Wo brauchen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Garage?

In Deutschland gelten für den Bau von Garagen unterschiedliche Bestimmungen je nach Bundesland. In einigen Bundesländern ist eine Baugenehmigung für Garagen erforderlich, während in anderen eine solche Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht nötig ist. Die Regelungen hängen oft von der Größe, der Höhe und dem Standort der Garage ab.